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Deutschland Gesetzentwurf

Innenministerium will Einbürgerung erleichtern und Optionspflicht abschaffen

„Haben mehrfach deutlich gemacht, dass wir diesen Entwurf ablehnen“

Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, soll dafür künftig nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes seiner Familie aufgeben müssen. Das geht aus einem Entwurf des Innenministeriums hervor. Im WELT-Interview kritisiert CSU-Generalsekretär Martin Huber den Entwurf.

Quelle: WELT

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Das Innenministerium hat einen ersten Gesetzesentwurf für das neue Staatsbürgerschaftsrecht vorgelegt. Der Entwurf folgt den Plänen der Ampel, den Zugang zum Pass deutlich zu erleichtern. Auch die „Optionspflicht“ für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern soll fallen.

Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, soll dafür künftig grundsätzlich nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes seiner Familie aufgeben müssen. Das geht aus einem Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein neues Staatsangehörigkeitsrecht hervor, der am Freitag den anderen Ressorts der Bundesregierung zur Abstimmung zugeleitet wurde.

Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben für ein „modernes Staatsangehörigkeitsrecht“ lockert zudem für bestimmte Gruppen die Anforderungen an den Erwerb der deutschen Sprache. Dieser ist im Regelfall Voraussetzung für die Einbürgerung. Außerdem wird die Mindestaufenthaltszeit bis zur Antragstellung verkürzt.

In dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, die Erleichterungen beim Sprachnachweis und die Verpflichtung zu einem Einbürgerungstest sollten für alle Ausländer wegfallen, die mindestens 67 Jahre alt sind. Damit solle die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter-Generation gewürdigt werden, denen in den ersten Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland weder Sprachkurse noch andere Integrationsangebote offen standen. Profitieren sollen von den Erleichterungen aber nicht nur ältere Menschen, die über ein Anwerbeabkommen nach Deutschland gekommen sind, sondern alle Angehörigen dieser Altersklasse.

Außerdem soll es, was den Sprachnachweis angeht, auch für jüngere Einbürgerungswillige eine Härtefallregelung geben. In begründeten Ausnahmefällen – etwa wegen der Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds – soll es ausreichen, dass sich der Betreffende ohne nennenswerte Probleme im Alltag in deutscher Sprache mündlich verständigen kann.

Das Vorhaben ist Teil einer von SPD, Grünen und FDP angekündigten umfassenden Reform der Migrations- und Integrationspolitik. Getragen wird es von dem Verständnis, dass die Verleihung der Staatsangehörigkeit den Weg zu einer umfassenden Teilhabe und Mitwirkung öffne, wovon sowohl die Eingebürgerten als auch die Gesellschaft profitieren sollten.

Fünf statt acht Jahre Aufenthalt

Der Entwurf sieht generell die Möglichkeit zur Einbürgerung nach fünf Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland vor – bisher waren es acht Jahre. Bei besonderen Integrationsleistungen – etwa herausragenden Leistungen in Schule und Beruf, ehrenamtlichem Engagement oder besonders guten Sprachkenntnissen – sollen drei Jahre Aufenthalt ausreichen.

Die durch frühere Reformen bereits eingeschränkte sogenannte Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern soll komplett abgeschafft werden. Das bedeutet, dass sie sich als junge Erwachsene nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsbürgerschaft der Eltern entscheiden müssen.

Die für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erforderliche Dauer des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts eines Elternteils wird zudem von acht auf fünf Jahre verkürzt. „Durch die erhebliche Verkürzung der Aufenthaltsdauer eines Elternteils wird sich die Zahl der Kinder ausländischer Eltern, die bereits durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, erhöhen“, heißt es in dem Entwurf.

Die 2019 eingeführte Einbürgerungsvoraussetzung der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ soll aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen werden. Eine Einbürgerung kommt allerdings dem Entwurf zufolge nicht infrage, wenn „der Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet ist oder er durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht akzeptiert“.

Union gegen Reformpläne

Die Union war bereits als die ersten Ideen der Ampel-Regierung für die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts bekannt wurden, Sturm gelaufen gegen diese Pläne. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte gesagt: „Die deutsche Staatsbürgerschaft zu verramschen, fördert nicht die Integration, sondern bezweckt geradezu das Gegenteil und wird zusätzliche Pulleffekte bei der illegalen Migration auslösen.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU) hatte zwar eingeräumt, Deutschland sei ein Einwanderungsland und auf Migration für den Arbeitsmarkt angewiesen. Gleichzeitig betonte er: „Das bedeutet aber nicht, dass man flächendeckend mit dem deutschen Pass um sich wirft.“

„Wir bringen unser Einwanderungsland auf die Höhe der Zeit“

Die Ampel-Koalition hat im Bundestag ihre Pläne zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts gegen Kritik aus der Opposition verteidigt. „Wir bringen unser Einwanderungsland auf die Höhe der Zeit“, sagte die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan in einer Aktuellen Stunde zum Thema.

Quelle: Bundestag

dpa/sos