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Nukleare Sicherheit

Kerntechnische Anlagen, Stilllegung, Sicherheit, Störfallmeldestelle, nukleare Unfälle

Nukleare Sicherheit

Der Ausstieg Deutschlands aus der Nutzung der Atomenergie

Leuchtkasten mit dem Wort "Exit" EXITQuelle: © pixabay.com

Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima beschloss der Deutsche Bundestag im Juni 2011 mit breiter Mehrheit, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Stromerzeugung bis zum Jahr 2022 zu beenden. Diese Entscheidung hat den Weg für ein geordnetes Ende der Hochrisikotechnologie in Deutschland festgeschrieben.

Zum Ausstieg gehört nicht nur das Betriebsende der Reaktoren, sondern auch die sichere Entsorgung der hochgefährlichen Hinterlassenschaften. 2013 verabschiedete der Bundestag, ebenfalls mit breiter Mehrheit, ein Gesetz zur Suche nach einem Endlager in Deutschland für hochradioaktive Abfälle. Ziel ist es, ohne Vorfestlegungen und unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit einen Standort zu finden, an dem die Abfälle in einer Gesteinsschicht tief unter der Erdoberfläche dauerhaft endgelagert werden.

Der Ausstieg ist zentrale Voraussetzung für die Endlagersuche

Der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie ist zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Suche nach einem Endlager. Die von der Bundesregierung eingesetzte Ethikkommission schrieb zum Beispiel dazu in ihrem Abschlussbericht: „Die Schaffung eines gesellschaftlichen Konsenses über die Endlagerung hängt entscheidend mit der Nennung eines definitiven Ausstiegsdatums für die Atomkraftwerke zusammen. Die Aussicht, mehrere Jahrtausende lang hochstrahlenden Müll sichern zu müssen, ist eine schwere Hypothek für die nachfolgenden Generationen.“

Mit dem Ausstieg wird die zu entsorgende Abfallmenge begrenzt. Die Anforderung hinsichtlich der Größe des Endlagers wird definierbar – eine wesentliche Basis für die Glaubwürdigkeit des Verfahrens und den dafür erforderlichen gesellschaftlichen Konsens. Denn damit steht die Endlagersuche nicht länger auch im Kontext eines Weiterbetriebes oder Neubaus von Atomkraftwerken und damit eines gesellschaftspolitischen Dauerkonfliktes.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beaufsichtigt die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Ziel ist es, dauerhaft einen Schutz vor den hochgefährlichen Stoffen zu gewährleisten.

Informationen zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Müll

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Stand: 09.07.2020