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Überbrückungshilfe des Bundes

Die Antragstellung wurde bis zum 30. September verlängert.

Das BMBF hat heute (20.08.20) die Verlängerung der Überbrückungshilfe verkündet. Bis zum 30.09.20 nehmen wir demnach Anträge für die Überbrückungshilfen des Bundes unter www.überbrückungshilfe-studierende.de entgegen. 
Antragsteller*innen im August, deren Anträge im Juni oder Juli aufgrund fehlender oder ungülter Dokumente abgelehnt wurden, haben die Chance, diese Dokumente im August noch nachzureichen.

 

Bitte prüft daher im September-Antrag auch die bereits im August hinterlegten Unterlagen noch einmal gründlich:

  • Sind die Kontoauszüge wirklich vollständig und lückenlos (Kontoauszüge leserlich, ungeschwärzt und lückenlos bis zum Vortag des Antrags).
  • Ist die pandemiebedingte Notlage durch Belege nachgewiesen? (z. B. Kündigungsschreiben des früheren Arbeitgebers oder auch Nachweis im Kontoauszug, dass vor der Pandemie Job-Einkünfte bestanden. Hierfür ggf. auch den Februar-Kontoauszug anhängen.)

Im Portal ergänzt werden können derzeit folgende Dokumente:

  • die Kontoauszüge,
  • das Schreiben des Arbeitgebers/die Erklärung zum Wegfall der finanziellen Unterstützung der Eltern
  • die Selbsterklärung zum Wegfall aus selbstständiger Arbeit
  • die Selbsterklärung zum Studienerfolg

Studierende, die einen Fehler gemacht haben, indem sie beispielsweise die falsche Immatrikulationsbescheinigung oder keine Meldebescheinigung hochgeladen haben, können dies im Folgeantrag nicht nachbessern  an den Stammdaten lässt sich aktuell nichts ändern. Dies ist ein technisches Problem, das softwareseitig noch nicht behoben werden konnte.

Wenn eine Förderfähigkeit für den Juli im August-Antrag nachträglich nachgewiesen werden kann (durch das Hochladen anderer/zusätzlicher/vorher fehlender Unterlagen im Portal; keine Nachreichung per E-Mail möglich), wird der Juli ggf. nachbewilligt. Sofern Ablehnungen aufgrund technischer Pannen erfolgt sein sollten (und die Förderfähigkeit im Juli gegeben war), würde auch hier der August nachbewilligt.

Häufige Fehler, die in der Vergangenheit zu Ablehnungen geführt haben.

  • Kontoauszug endet nicht am Vortag des Antrags, sondern früher, z. B. am Monatsanfang. Ablehnungsgrund: Unvollständige/unleserliche Unterlagen.

  • Kontoauszug zeigt Überweisungen in relevantem Umfang auf bzw. von einem Nebenkonto, entsprechende Unterlagen des Nebenkontos (auch: Paypal) werden aber nicht eingereicht. Ablehnungsgrund: Unvollständige/unleserliche Unterlagen.

  • Selbsterklärung weist darauf hin, dass Eltern keine Unterstützung mehr leisten können, Kontoauszüge weisen aber weiterhin Zahlungen der Eltern nach. Ablehnungsgrund: Pandemiebedingte Notlage nicht nachgewiesen.
  • Selbsterklärung spricht von Jobverlust/nicht erfolgter Verlängerung eines Jobs, die Unterlagen reichen nicht weit genug zurück, um entsprechende Lohneingänge vor der Pandemie aufzuzeigen (wenigstens Februar). Ein Kündigungsschreiben ist nicht beigefügt. Ablehnungsgrund: Pandemiebedingte Notlage nicht nachgewiesen. Hier kann es z. B. auch hilfreich sein, wenn näher erklärt wird, wie hoch die Unterstützung der Eltern war, die ihr bekommen habt, und in welcher Form (z. B. bar).
  • Auf dem Kontoauszug ist kein Name und keine IBAN zu erkennen, das Konto kann also nicht eindeutig zugeordnet werden. Ablehnungsgrund: Unvollständige/unleserliche Unterlagen.

Hinweise für Studierende mit Kind

Falls du ein oder mehrere Kinder hast und auf deinem Konto Zahlungen eingehen, die nicht für dich persönlich, sondern für dein Kind/deine Kinder eingehen (z.B. Kindergeld, Kinderbonus, Unterhaltsleistungen für das/die Kind/er oder ein Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes): Bei deiner Angabe der Höhe des Kontostands kannst diese kindbezogenen Leistungen für den laufenden Monat abziehen. Denn im Rahmen der Überbrückungshilfe kommt es nur auf deinen persönlichen Kontostand an. Dies wird natürlich von den Sachbearbeiter*innen geprüft.

Hinweise zur Antragsstellung

Bitte achtet unbedingt auf: 

  • Vollständigkeit und Leserlichkeit des Antrags und der Dokumente
  • Korrektheit aller Angaben (wir können und dürfen Anträge im Nachhinein nicht mehr ändern).
  • Die pandemiebedingte Notlage bitte so ausführlich und nachvollziehbar wie möglich nachweisen: Jobverlust / Unterhalt der Eltern fällt weg (durch Kurzarbeit z. B.) / Job kann nicht ausgeübt werden etc. Die Ursache der Notlage muss klar in der Pandemie lliegen, nur dann kann ein Antrag bewilligt werden. Die Sachbearbeiter*innen prüfen die Aussagen in der Selbsterklärung anhand der Kontoauszüge.
  • Studienbescheinigung einreichen, NICHT Studentenausweis.
  • Die Meldeadresse (auf dem Personalausweis) und die dem Antrag und den Kontoauszügen angegebene Adresse müssen übereinstimmen.
  • Bitte nichts schwärzen, ALLE Kontoauszüge einreichen (über den kompletten geforderten Zeitraum bis zum Tag der Antragstellung; für alle kurzfristig verfügbaren Konten).
  • Wenn Zahlungen von und an PayPal-, Kreditkarten- oder Spar-Konten zu sehen sind, müssen diese auch unaufgefordert nachgewiesen werden.
  • Der letzte Einkommenseingang vor der Pandemie muss erkennbar sein (daher ggf. auch Kontoauszüge aus dem Februar dazu tun).
  • Auf den Kontoauszügen oder Umsatzeinbrüchen muss der Name des Kontoinhabers*in = Antragsstellers*in und der Saldo ersichtlicht sein. Screenshots einer Bank-App sind nicht ausreichend.
  • Für ausländische Studierende: Bitte Reisepass und offizielle Meldebescheinigung hochladen. Der Aufenthaltstitel alleine reicht nicht aus.

Wer bereits ein Darlehen, Stipendien oder Ähnliches im Bezugsmonat bezieht, kann trotzdem Überbrückungshilfe erhalten. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.

Wer zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 500 Euro auf dem Konto hat, wird diese Überbrückungshilfe nicht erhalten. Ein Antrag ist aussichtslos.

Der Antrag kann nur jeweils einzeln für die Monate Juni, Juli und August 2020 gestellt werden. Nur wenn die pandemiebedingte Notlage weiterbesteht, ist eine erneute Antragstellung für einen weiteren Monat zulässig. Die Reihenfolge der Antragsbearbeitung richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Unterlagen. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.

Der Antrag kann nur online gestellt werden. Bitte nutzen Sie die aktuellste Version der Internet-Browser Chrome, Firefox oder Opera – oder die aktuellen Standardbrowser mobiler Endgeräte. Wenn Sie Edge als Browser nutzen, aktualisieren Sie bitte auf Edge Chromium ab Version 83.x. Versionen des Internet Explorers werden nicht unterstützt.

Hier geht es zu den FAQ des DSW.

Hier geht es zu den Technische Hinweise zur Online-Antragsstellung des DSW.

Hier geht es zu den zehn häufigsten Fragen zur Überbrückungshilfe des DSW.

 

 

In eigener Sache ...

Seit dem 20. Juni ist die Unterstützung aus dem Notfonds des studierendenWERKs nicht mehr möglich. Die Beantragung wird ab Oktober wieder möglich sein.
Studierende der Freien Universität können jederzeit Hilfe beim SoliFUnd beantragen: www.stw.berlin/solifund (eine gleichzeitige Beantragung der Überbrückunsghilfe ist allerdings nicht möglich).

Übersicht der Fonds

Bei Verwendung eines mobilen Endgeräts nach links swipen.

stW-NotfondsSoliFUndsÜberbrückungshilfe BMBF
Wer kann einen Antrag stellen?Studierende der Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des studierendenWERKs BERLINStudierende der Freien Universität BerlinStudierende aller staatlich anerkannten Hochschulen
Wieviel Geld gibt's pro Person?500 Euro500 Euro100 – 500 Euro pro bewilligtem Antrag
Woher kommt das Geld?studierendenWERK BERLINSpenden von FU-Angehörigen und Freund*innen der FUBundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Wo liegt die Bemessungsgrenze?Kontostand: Maximal 500 Euro + ggf. 300 Euro pro KindKontostand: Maximal 500 Euro + ggf. 300 Euro pro KindGestaffelte Sätze anhand des Kontostands bis max. 500 Euro
Wie stelle ich den Antrag?Onlineformular www.stw.berlinOnlineformular www.stw.berlinOnlineformular www.ueberbrueckungshilfe.de
Laufzeit Antragstellungbis 20. Juni 2020bis die Mittel erschöpft sindab dem 16. Juni (Bearbeitung ab dem 25. Juni)
Ich habe bereits einen Zuschuss aus dem Technikfonds erhalten, bin ich trotzdem förderfähig?jajaja
Ich habe bereits Zuschuss aus der 1. Runde des stW-Notfonds erhalten, bin ich trotzdem förderfähig?neinjaja
Ich habe bereits Zuschuss aus der 2. Runde des stW-Notfonds erhalten, bin ich trotzdem förderfähig?neinneinja, wenn die Auszahlung schon im Mai/Juni erfolgt ist
Kann ich mehrere Anträge nacheinander stellen?neinneinja, jeweils einen pro Kalendermonat
Kann ich zeitgleich Geld aus einem der anderen Fonds erhalten?neinneinnein