Strafverfolgung Wo nicht die Banane, sondern die Republik matschig ist

In Sachsen-Anhalt wollte die CDU Rainer Wendt zum Staatssekretär machen und fragte wohl nicht nach seiner Kompetenz. In Frankfurt will sie dafür alles über die Frau des Oberbürgermeisters wissen.

Eine Kolumne von

Rainer Wendt (Archivbild)
Martin Schutt / DPA

Rainer Wendt (Archivbild)


Compliance!

Was ist eine Bananenrepublik? Die DDR war bekanntlich keine. Metaphorisch ist eine Bananenrepublik zu Hause, wo nicht die Banane, sondern die Republik matschig ist. Das klassische Modell sieht vor, dass ein ganz normales Unternehmen der Südfrüchte-Industrie in einem warmen Land eine ausreichende Zahl von Generälen und Staatssekretären mit Luxusvillen, Luxusautos und Luxusweibern ausstattet, damit die zum Fortbestand der Welt erforderlichen Geschäfte des Obst-, Kupfer- oder Gold-Exports ohne nennenswerte Störungen durch eingeborene Veganer abgewickelt werden können. Infolge der allgemeinen Modernisierung wirken die entsprechenden Filme aus den Fünfzigern und Sechzigern allerdings inzwischen etwas verstaubt.

Im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt wachsen bislang aus Klimagründen keine Bananen. Da sich das schnell ändern kann, muss die Polizei vorbereitet sein, bevor es losgeht mit dem bananenrepublikmäßigen Niedergang. Genau hier setzte der mutige Plan an, Deutschlands härtesten Polizeihauptkommissar a.D., Rainer Wendt, zum für die Polizei des ganzen Bundeslandes zuständigen Innenstaatssekretär zu machen. Das wäre für den etwas überstürzt pensionierten Beamten der durch Nicht-Dienst errungenen Besoldungsgruppe A 12 (entsprechend: Amtsrat in der Verwaltung), der auf eine Verwaltungserfahrung als Dienstgruppenleiter im Schichtdienst bei der Schutzpolizei zurückblicken kann, eine schöne Herausforderung in der zwölf Stufen höheren Besoldungsgruppe B 9 gewesen.

Es stellt sich hier nicht die Frage, ob man das Herrn Wendt persönlich gönnen mochte: Auch im Lotto muss ja schließlich irgendwer gewinnen, und wenn man eigentlich jeden nehmen kann, kann's ja auch ein pensionierter Schutzmann aus der Versicherungsbranche sein. Mit etwas Verantwortungsbewusstsein könnte einem zwar die Frage kommen, ob einem ganzen Bundesland ein oberster Verwaltungsbeamter zu gönnen ist, dessen Verwaltungskompetenz sich auf eine Dienstgruppenleitung bei der Duisburger Schutzpolizei beschränkt. Diese Frage wurde aber ausdrücklich selbst dann nicht diskutiert, als die "große Freude" in der Staatskanzlei verebbt war. Man wandte sich vielmehr der Frage zu, ob PHK Wendt als Innenstaatssekretär eher eine Lachnummer oder ein Appetithäppchen für die AfD hätte sein sollen. Und ob sich ein großmächtiger Innenminister in seine durchdachte Personalpolitik hereinreden lassen mögen darf.

Dienst-Bananen!

Szenenwechsel: Auf der Suche nach dem Bananenunwesen in der Metropole Frankfurt am Main hat der Kolumnist einer dortigen Zeitung am 30.11. den ortsansässigen "Marxismus-Feminismus" in den Fokus genommen, womit er selbstverständlich nicht die hessische CDU meinte, sondern die Brutstätte des Nepotismus im proletarisch-türkischen Sumpf, wie er seit jeher im Schatten des blitzsauberen Bankenviertels gedeiht. Während sich die Rest-SPD hinter ihren neuen Speerspitzen versammelt, behauptet nämlich ein ihr angehörender 61-jähriger Wahlbeamter der Besoldungsstufe B 11, er wisse nicht, wieviel seine 32-jährige Ehefrau als Kita-Leiterin bei der Arbeiter(!)-Wohlfahrt verdient: Es handelt sich, wie "FAZ", "Welt" und "Bild" erfahren haben, um die unerhörte Summe von monatlich etwa 4200 Euro brutto (in Lohnsteuerklasse V kommen ca. 2200 Euro netto heraus). Solche Ahnungslosigkeit kann nur glauben, wer es auch nicht verdächtig findet, dass der Altersunterschied bei Bürgermeisters größer als bei Macrons ist, der Vorname der Frau türkisch und die von ihr geleitete Kita "deutsch-türkisch", wie wir lesen durften. Und so blöd ist man weder bei diesen Zeitungen noch in der Frankfurter CDU.

Peter Feldmann
Christoph Boeckheler / DPA

Peter Feldmann

Die Sozialdezernentin (CDU) der Stadt Frankfurt hat angesichts des Abgrunds gleich mal die "Zuschüsse eingefroren" (die an die AWO), und im Halbtagesrhythmus lesen wir, dass sich "die Affäre ausweitet" ("FAZ"). Es fehlt nicht mehr viel, und "Bild", "Welt", "FAZ" und HR rufen gemeinsam die Schlecker-Frauen oder die Bewohner des Ostends gegen den Feldmannschen Dienstwagen (Ford Focus!) in den Straßenkampf: Hongkong ist überall! Der Baudezernent (CDU) macht sich Sorgen um das Klima, weil der Dienst-Ford, wie er herausgefunden hat, CO2 ausstößt. Und die "FAZ" fragt zum ersten Advent basisdemokratisch ihre Leser: "Wie soll es weiter gehen mit Peter Feldmann?".

Wie die "Bunte" zu der Sache steht, ist noch offen, da Frau Feldmann vor noch nicht langer Zeit dort als "wunderschöne Braut" lief, was vermutlich die alten Säcke bei der "FAZ" und der CDU echt neidisch gemacht hat. Wir würden natürlich gern wissen, wie sich das Gehalts- und Dienstwagengefüge bei ihren eigenen Bräuten darstellt, aber das ist super geheim und nur den Eliteforschern von der AfD bekannt.

Ja, es geht bergab in der Bananenrepublik! Der Herr Professor Meuthen und die Frau Doktor Weidel haben es schon immer gesagt, und die verstehen etwas davon. An dem ganzen Desaster ist aber die CDU Sachsen-Anhalt völlig unschuldig. Schuld sind ist erstens und im Allgemeinen das Kanzleramt, zweitens und im Besonderen der Duzfreund des Innenministers, Terminator Wendt, der bei seinem Anstellungsgespräch glatt vergessen hat zu erwähnen, dass eine Disziplinarmaßnahme gegen ihn verhängt wurde, weswegen er leider gar nicht eingestellt werden dürfte. So etwas Geheimes konnte natürlich ein Innenminister weder wissen noch ahnen!

Wäre Herr Wendt ein Volkspolizei-Kommissar in der DDR gewesen und hätte er sich im Jahr 1990 ähnlich schusselig um eine Anstellung als Staatssekretär (die Hoffnung stirbt zuletzt) oder Schichtleiter bei der Schutzpolizei Wernigerode beworben, hätte man ihn vermutlich wegen versuchten Anstellungsbetrugs verfolgt oder wegen Geschäftsunfähigkeit unter Betreuung gestellt. Aber das ist lange her. Die Mauer ist verschwunden und mit ihr die Arbeiterklasse, die jetzt "die Menschen" heißt. Die Linke hat zwar gegen den Versicherungs-Fachmann Strafanzeige erstattet, aber wir ahnen, dass der Kommissar a.D. sich im berufstypisch unvermeidlichen Verbotsirrtum befunden haben könnte.

Wiederaufnahme!

Apropos DDR: Geschichte wiederholt sich nicht. Deshalb ist es auch ziemlich egal, ob man Herrn Höcke "Faschist" nennen darf, was jetzt manche Antifaschisten gerne tun, vor allem im Fernsehen, in der kindlichen Hoffnung, dann würden "die Menschen" sagen: Ja wenn das so ist!, und wieder SPD wählen oder wenigstens AKK. Dabei übersehen sie, dass Herr Höcke nicht gewählt wird, obwohl er Faschist ist, sondern weil er es ist. Und dass Herr Höcke sich nicht wie Rumpelstilzchen in der Luft zerreißt, wenn man seinen geheimen Namen herausgefunden hat. Die heutige Jugend jeden Alters glaubt leider an Zauberwörter und denkt, "Faschismus" sei, wenn man Juden hasst, albern spricht und Antifaschisten zusammenschlägt. Das täuscht.

Manchmal, im Halbschlaf, möchte man gern die Zeit zurückdrehen und mit traumgeborenen Zauber- und Superkräften beim zweiten Mal alles richtig machen oder, noch besser, die Welt retten. Über einen Teil dieser Magie verfügt jene Schar von Auserwählten, die uns durch Leitartikel und Kommentare darüber informieren, welche der vergangenen Katastrophen sich hätten vermeiden lassen, wenn man bedacht hätte, was von ihnen nachträglich geschrieben wurde. Dagegen stehen die meisten von uns der Vergangenheit machtlos gegenüber und müssen sich damit begnügen, sie durch kreatives Nacherzählen ins jeweils vorteilhafte Licht zu rücken.

Da wäre man froh, wenn sich die Gelegenheit böte, zumindest mit der Zeitmaschine des Rechts für nachträgliche Ordnung zu sorgen: Alles nochmal neu verhandeln, was einem nicht passt! Dem könnte für das Strafrecht Art. 103 Abs. 3 GG entgegenstehen: "Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden." Das sagt genau genommen allerdings nicht, dass man nicht zweimal wegen desselben Sachverhalts "vor Gericht gestellt" werden dürfe. Letztere Version kennen Sie aus amerikanischen Filmen, in denen die dort üblichen "Serienkiller" durch Machenschaften skrupelloser Strafverteidiger zu Unrecht freigesprochen werden, was alsdann regelmäßig einen rächenden Gerechtigkeitsvollstrecker und seine rattenscharfe Assistentin ins Spiel bringt.

In Deutschland ist es natürlich langweiliger. Es gibt Vorschriften über die "Wiederaufnahme" in der Strafprozessordnung (StPO). Sie regeln, wann die Rechtskraft von Urteilen durchbrochen und eine Strafsache noch einmal neu untersucht und entschieden werden darf. Das Gesetz behandelt das als (seltene) Ausnahme, denn Rechtskraft ist keine Frage der Bequemlichkeit, sondern des Rechtsfriedens und der Legitimität: Irgendwann muss mal Schluss sein mit der Wahrheitsfindung, und es wäre absurd, wenn jede Strafsache nach Durchlaufen aller Instanzen immer wieder neu aufgerufen werden könnte, sobald irgendjemandem noch ein Zweifel oder eine Beweisbehauptung einfällt. Eine unendliche Rechtsbehauptungs-Maschine wäre eine Karikatur von Rechtsstaat.

Aber offenkundige Ungerechtigkeit ist schwer zu ertragen, selbst wenn sie formal in Ordnung ist. Stellen Sie sich z. B. vor, der Angeklagte A ist von der Schwurgerichtskammer wegen Mordes am Opfer B zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Leiche wurde nie gefunden, aber die Spuren und Zeugenaussagen waren eindeutig. A legt Revision zum BGH ein. Das schriftliche Urteil des Landgerichts enthält aber keine Rechtsfehler; daher wird die Revision verworfen und die Strafe vollstreckt. Nach einem Jahr kommt das angebliche "Opfer" B gesund und munter von einer Weltreise zurück. In diesem Fall wäre es unerträglich, die unrechtmäßige Verurteilung bestehen zu lassen. Es reicht auch nicht aus, A Gnade zu erweisen; er muss von Rechts wegen freigesprochen werden. Deshalb gibt es in § 359 StPO die "Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten". Die möglichen Wiederaufnahmegründe werden eng ausgelegt. Das ist in den letzten Jahren unter dem Eindruck spektakulärer Verfahren (Harry Wörtz; Horst Arnold; Gustl Mollath) in die Kritik geraten. Die rechtspolitische Stimmung gibt der materiellen Gerechtigkeit gegenüber einer "bloß formalen" Rechtssicherheit größeres Gewicht und vertraut der Rechtskraft nicht mehr so leicht wie früher.

Wiederaufnahmen zugunsten des Verurteilten stützen sich meist auf "neue Beweismittel" (§ 359 Nr. 5 StPO). Gerade diese Möglichkeit fehlt aber bei der Wiederaufnahme "zu Ungunsten" des Angeklagten (§ 362 StPO). Das wird seit langem kritisiert; mehrfach gab es Vorschläge zur Änderung. Auch der Koalitionsvertrag vom Februar 2018 kündigte das an; deshalb wird derzeit vorgeschlagen, eine Wiederaufnahme zu Ungunsten von Verurteilten zuzulassen, wenn zum Zeitpunkt der Verurteilung schon vorhandene Beweismittel neue Erkenntnisse versprechen (z.B. durch nachträgliche DNA-Analysen).

Wegen des offensichtlichen Spannungsverhältnisses zwischen dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit einerseits und dem nach Gerechtigkeit andererseits soll aber eine Wiederaufnahme nur bei Verbrechen zugelassen werden, die nicht verjähren, also vor allem bei Mord und Völkermord. Begründet wird das mit der Bedeutung des Rechtsguts Leben. Außerdem sei es ungerecht, dass gegen einen irrtümlich freigesprochenen Mörder eine Wiederaufnahme zulässig ist, wenn der Täter nachträglich ein reumütiges Geständnis ablegt, nicht aber, wenn er durch eine nachträgliche DNA-Analyse überführt werden kann.

Strafverteidiger-Verbände befürchten, dass einmal mehr Grenzen zu Lasten der Freiheitsrechte verschoben werden. Dieses Argument hat gegen die Ungerechtigkeit eines zu Unrecht ergangenen Mord-Freispruchs schlechte Karten. Zu bedenken ist ein Argument aus anderer Richtung: Wenn man nach Gründen dafür sucht, warum eine Wiederaufnahme zu Ungunsten wegen neuer Beweismittel nur "vorsichtig" und "moderat" zulässig sein sollte, hat man eine abschüssige Ebene betreten, die nach unten offen ist für die jeweils nächste Gerechtigkeitsdiskussion. Sie käme mit Sicherheit. Warum soll ein gerechtigkeitswidriger Freispruch nur aufhebbar sein, wenn es um Mord geht, nicht aber bei Totschlag? Und warum dann nicht bei schwerer Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung; sexuellem Missbrauch von Kindern oder Betrug mit Millionenschaden? Es geht also letztlich nicht um "Kompromisse", sondern um den Grundsatz. Die Frage lautet: Will und verträgt die Gesellschaft wirklich eine solch weite Durchbrechung der Rechtskraft?

Opfer, Täter, Biologen!

Letzte Frage für heute: Was halten Sie von den folgenden Sätzen?

"Hätte man eine differenzierte Statistik, könnte man feststellen, wie viele Frauen in Trennungssituationen umgebracht werden - da erscheint es nämlich durchaus sinnvoll, Gewalt zu ertragen, in der Hoffnung zu überleben. Eine solche Statistik aber gibt es von offizieller Seite nicht. Tatzusammenhänge, Motive, Risikofaktoren - man weiß wenig darüber."

Wenn Sie meinen, dieser Text aus der "Zeit" vom 28.11. sei rätselhaft, stimme ich Ihnen zu. Er erscheint mir sogar ziemlich sinnfrei. Wenn man feststellen könnte, wie viele Frauen "in Trennungssituationen" umgebracht werden, wäre es "sinnvoll", in diesen Situationen Gewalt zu ertragen? Statt sich umbringen zu lassen, ist es sinnvoll, sich nicht umbringen zu lassen. Was soll das? Und was könnte es mit dem Fehlen einer "offiziellen" Statistik über "Tatzusammenhänge" zu tun haben? Wir wissen es nicht; und die Überschrift: "Der Staat muss endlich auf Männergewalt reagieren" hat es uns auch nicht klarer gemacht.

Eine Statistik erfasst vergangene Sachverhalte, die sich definitionsgemäß nicht mehr verhindern lassen. Zugleich weiß man, bevor sie geschehen sind, nicht, ob sie Fälle der Statistik werden. Eine Statistik darüber, wie viele Konflikte "Trennungssituationen" waren, könnte Taten verhindern, wenn man Trennungen vermeiden würde. Das erscheint mir als Ratschlag zur Kriminalitätsvermeidung nicht wirklich überzeugend. Außerdem ist die Behauptung falsch, dass man über Tatzusammenhänge, Motive und Risikofaktoren "wenig weiß". Man weiß darüber sogar sehr viel.

Richtig ist, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik die Anzahl von Taten unter dem Gesichtspunkt "Partnerschaftsgewalt" erfasst (zuletzt: Bundeskriminalamt, "Partnerschaftsgewalt", Berichtsjahr 2018). Für das Jahr 2018 sind insgesamt 144 Fälle von Tötungsdelikten in "Partnerschaften" registriert: Opfer waren in 77 Prozent der Fälle Frauen, in 23 Prozent der Fälle Männer. Bei den "Gewaltdelikten" war die Verteilung ungefähr gleich: 114.000 Frauen (80 Prozent), 26.000 Männer (20 Prozent) waren Opfer.

Wenn man, was zu empfehlen ist, die BKA-Studie liest, erfährt man zum Beispiel, dass unter "Partnerschaft" z.B. auch "ehemalige" Beziehungen verstanden werden und dass "Gewaltdelikte" im Sinn der Statistik z.B. auch Taten ohne körperlich wirkende Gewalt sind. Interessant ist auch, dass der Zuwachs an registrierten Taten annähernd übereinstimmt mit der Zahl der Anzeigen wegen neu unter Strafe gestellter Handlungen: Wenn man herausrechnet, was früher nicht strafbar war, entfällt der Zuwachs.

Die PKS beschreibt bekanntlich einen Teil des sog. "Hellfelds". Das "Dunkelfeld" ist nicht erfasst. Es dürfte im hier betroffenen Tatbereich hoch sein (wobei die vielfach berichtete Erkenntnis, "jede dritte Frau" sei Opfer, wenig erhellend ist). Vor allem im Bereich der einfachen Körperverletzung ist die Anzeigenbereitschaft allgemein gering. Sie ist aber auch geschlechtsspezifisch und sozial sehr unterschiedlich: Die Bereitschaft von Frauen, Körperverletzungen durch Partner anzuzeigen oder sonst zu skandalisieren (Beratungsstellen Frauenhäuser, Ärzte, Scheidungsverfahren), ist stark gestiegen und dürfte deutlich höher sein als die Anzeigeneigung von männlichen Opfern. Das gilt in allen Altersstufen, insbesondere auch in höherem Alter, wenn Männer ihren Partnerinnen nicht mehr körperlich über-, sondern oft unterlegen sind: Wenige gebrechliche alte Männer dürften Strafanzeige stellen, weil sie von Lebenspartnerinnen geschlagen, geschubst oder eingesperrt werden.

Unterschiedlich ist auch die Bereitschaft, Anzeigen ernst zu nehmen. Wenn ein erwachsener Mann ins Polizeirevier geht und anzeigt, seine Freundin habe ihn geohrfeigt, dürfte die Wahrscheinlichkeit hoch sein, dass er nicht ernst genommen wird. Die Gründe sind vielfältig und können hier dahinstehen.

Das ändert natürlich weder etwas daran, dass 80 Prozent der registrierten Gewaltopfer Frauen und 80 Prozent der registrierten Tatverdächtigen Männer sind. (Am Rande sei bemerkt, dass Frauen auch von Frauen und Männer auch von Männern misshandelt werden.) Umso befremdlicher ist es, dass In der Berichterstattung, noch mehr in der Kommentierung auch diesmal wieder die Zahl der Opfer durchweg um 20 Prozent gekürzt wurde. Anders gesagt: Die männlichen Opfer (26.000 Personen im Hellfeld!) kommen im Empörungs-Rauschen so gut wie nicht vor - als seien 26.000 mehr oder weniger schwer Verletzte und 25 Tote gar nicht der (kriminalpolitischen) Rede wert. Auch im "Zeit"-Stück werden sie gar nicht erst erwähnt. Dies zu kritisieren zielt nicht auf wohlfeiles "Mitleid mit Männern". Interessant sind vielmehr die Argumente, mit denen schon die Möglichkeit von Mitleid (opferdeutsch: Empathie) regelmäßig abgewehrt wird.

Eine gern benutzte Einwendung lautet: Was sind 25 tote Männer im Angesicht von 120 toten Frauen? Solche Aufrechnung wird in anderen Fällen zu Recht als opferverachtende "Relativierung" gegeißelt. Noch verdrehter ist dies: Die meisten Täter seien ja schließlich auch Männer. Um sich die Infamie dieses Arguments klarzumachen, muss man nur probeweise statt "Frauen" den Begriff "Deutsche" einsetzen und statt "Männer" den Begriff "Ausländer". Es lautet dann: Durch Gewalttaten Verletzte aus fremden Ethnien sollen sich so lange nicht beklagen, wie Angehörige fremder Ethnien hierzulande überproportional viele Gewalttaten begehen. Dieses Argument steht mit beiden Beinen im rassistischen Sumpf. Es lastet dem einzelnen Opfer seine Zugehörigkeit zu einer biologischen oder ethnischen "Täterklasse" an. Es wird nicht besser, wenn man die Ethnie gleich ganz durch die Biologie ersetzt.

Scharfsinnig erwägt die "Zeit", vielleicht sei "häusliche Gewalt … eine Sache der inneren Sicherheit", und fragt aus dieser Analysehöhe den Bundesinnenminister: "Leben wir in einem sicheren Land? Was gedenken Sie zu tun gegen das andauernde Versagen der Behörden...?" So schließt sich der Kreis zum Polizei-Staatssekretär der Herzen.

Mit einem schönen Versprechen endete das besinnliche Stück: "Kommende Ausgabe dokumentieren wir alle Fälle der von Männern im Jahr 2018 getöteten Frauen." Unsere war Vorfreude war groß. Leider jedoch enthüllt auch diese Dokumentation keine Tatzusammenhänge und Motive. Zum dritten Advent folgt, wenn wir Glück haben, die Dokumentation aller Fälle der getöteten Männer, und dann als finale Überraschung eine Analyse aller Fälle von Kindstötung.

Mehr zum Thema
Newsletter
Kolumne - Recht haben


insgesamt 182 Beiträge
Alle Kommentare öffnen
Seite 1 von 37
spon-facebook-1309741261 05.12.2019
1. Auch die Linke ...
... beruft Kandidaten, die eigentlich nicht die Anforderungen erfüllen. Welche Kompetenz hat denn Herr Kramer als Leiter des LfV in Thüringen? Muß das nicht ein Volljurist sein?
gruen99 05.12.2019
2. Wunderschön zu lesen und sehr geistreich
Das wollte ich gern sagen. Und: Im Detail wohnt das Problem. Nicht nur in der Rechtsprechung.
burlei 05.12.2019
3. @spon-facebook-1309741261, #1
Es ist verständlich, dass Sie im spontanen Whataboutismus sofort mit Gegenbeispielen kommen. Um dem Rest des Forums Arbeit zu ersparen: Stephan Kramer war von 2004 bis Januar 2014 Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland und Leiter des Berliner Büros des European Jewish Congress. Seit 1. Dezember 2015 ist er Präsident des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen. Man kommt spät, sehr spät mit irgendwelchen Vorwürfen um die Ecke, aber das ist eigentlich auch egal. Schließlich ist Kramer a) Jude, b) Mitglied der SPD und c) Präsident des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen. Jede der drei Eigenschaften disqualifizieren ihn in bestimmten Augen total, lässt bestimmte Gruppen des rechten Randes sogar an seine Eignung als Mensch zweifeln. Jetzt ist die Frage, wie man einen betrügerischen Ex-Polizei-Hauptkommissar, der außer ein paar rangniedere Polizisten zu leiten nichts gebracht hat mit einem Präsidenten des Verfassungsschutz vergleicht. Reicht es da schon, dass der Kommissar das GG und bestehende Gesetze und Rechtssprüche mit Füßen trat? Qualifiziert ihn rechtes Gedankengut zum Staatssekretär eines rechtslastigen CDU-Politikers, der offen mit der AfD liebäugelt? Scheinbar.
dasfred 05.12.2019
4. Wieder mal ein schönes Lesestück
Zu Anfang mit herrlichen Spitzen zur Situation um den Polizeigewerkschafter mir der schmuddeligen Weste, dann die Überleitung zur Frau Bürgermeister mit Kita Dienstwagen, der CO2 ausstößt und dann am Ende nocheinmal die doppelte Moral, mit der Täter und Opfer fein säuberlich nach Geschlecht getrennt werden und Männer nur noch Opfer zweiter Klasse, aber Täter erster Kategorie sind. Während mich der erste Teil aufgrund seines wunderbaren Stils köstlich amüsiert hat, hat mich der hintere Teil der heutigen Kolumne gefreut. Es ist selten, dass öffentlich dem männlichen Opfer der gleiche Stellenwert zugewiesen wird, wie dem Weiblichen. Besonders, weil die Hilfsangebote für Frauen kontinuierlich ausgebaut werden, während Männer selbst vom eigenen Geschlecht kaum Hilfe erwarten dürfen. Auch der Abriss über die Wiederaufnahme von Strafverfahren regt grundsätzlich zum Nachdenken darüber an, wie wir miteinander umgehen wollen. Das warten auf die heutige Kolumne hat sich wieder gelohnt.
michiflumm 05.12.2019
5. Die Personalie Wendt in SA
war ein Ausrutscher der CDU. Man hat die (Kompetenz) Bananenschale nicht gesehen und das Empörungspotetnial nicht geahnt. Und das im Osten. Natürlich wäre Herr W. gerne hochgerutscht. Aber es hat ncht geflutscht. Ganz anders die Kolumne von TF. Unfassbar ,wieviel man in einer Kolumne unterbringen kann. Vielleicht sollte Herr Fischer öfter zu Wort kommen, um nicht so viel auflaufen zu lassen.
Alle Kommentare öffnen
Seite 1 von 37
Ihr Kommentar zum Thema
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren.
Das SPON-Forum: So wollen wir debattieren

© SPIEGEL ONLINE 2019
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung


TOP

zur Startseite

Diplomatischer Streit nach Mord in Berlin Russland weist zwei deutsche Diplomaten aus

Diplomatischer Streit nach Mord in Berlin: Russland weist zwei deutsche Diplomaten aus

Der Streit zwischen Moskau und Berlin spitzt sich zu: Der Kreml reagiert auf die Vorwürfe im Tiergartenmordfall und weist zwei deutsche Diplomaten aus. Zuvor wurde offenbar der deutsche Botschafter einbestellt. mehr...

Bitte deaktivieren Sie Ihren Adblocker!

Warum sehe ich SPIEGEL ONLINE nicht mehr?

Vermutlich haben Sie einen Adblocker aktiviert.

Sie haben gar keinen Adblocker oder bereits eine Ausnahme hinzugefügt?

Bitte prüfen Sie, ob Sie ähnliche Erweiterungen, Do-not-Track-Funktionen oder den Inkognito-Modus aktiviert haben, die ebenfalls Werbung unterdrücken. Hier finden Sie mehr Informationen.

Welche Bedeutung Werbung für SPIEGEL ONLINE hat, was wir für Ihre Sicherheit im Netz tun, wie unsere Redaktion arbeitet – Fragen und Antworten finden Sie hier.

Impressum | Datenschutz