Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen auch aus dem Rundschreiben an die WUSV-Mitgliedsvereine vom 03.11.2017 bekannt ist, war ein Antrag bezüglich der bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen der FCI und der WUSV auf der Tagesordnung der kürzlich in Leipzig stattgefundenen Generalversammlung der FCI.
Auf verschiedenen Internetplattformen und in E-Mail-Aussendungen wird in den vergangenen Tagen über die Kündigung der Kooperationsvereinbarung zwischen der FCI und der WUSV berichtet und hinsichtlich der daraus resultierenden Folgen spekuliert.
Ein Teil dieser Informationen, insbesondere an SV-Richter, geht von einem Mitarbeiter der Federacion Canofila Mexicana (FCM) aus, der nach unserem Kenntnisstand im eigensten Interesse des mexikanischen FCI-Vereins handelt und nicht über eine Autorisierung von Seiten der FCI verfügt. Wir gehen davon aus dass im Laufe der nächsten Tage von Seiten der FCI eine Klarstellung erfolgen wird.
Tatsache ist, dass ein Antrag bezüglich der bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen der FCI und der WUSV auf der Tagesordnung der kürzlich in Leipzig stattgefundenen Generalversammlung der FCI stand. Im Rahmen der Versammlung wurde durch die Delegierten der FCI-Mitgliedsländer beschlossen, dem Antrag zu folgen und die Kooperationsvereinbarung FCI/WUSV zu kündigen. Zwischenzeitlich wurde dieser Beschluss durch den Präsidenten der FCI auch vollzogen und die Kündigung der WUSV übersandt.
Die Vereinbarung sieht eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor, sodass das Vertragsverhältnis zwischen den beiden Organisationen per 10.05.2018 enden wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die im Jahr 2013 getroffene Vereinbarung unverändert in Kraft.
An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich nicht um die Kündigung einer Mitgliedschaft handelt, sondern um eine Kündigung einer Vereinbarung, die die Zusammenarbeit der beiden Organisationen in verschiedenen kynologischen Themenbereichen betraf. Die Beendigung dieser Vereinbarung betrifft ausschließlich die beiden Organisationen FCI und WUSV.
Die Mitgliedschaft einzelner Vereine im nationalen FCI-Verein und/oder in der WUSV ist durch die Beendigung der Vereinbarung nicht tangiert und besteht in gewohnter Weise fort.
Unabhängig von der Beendigung der vorgenannten Vereinbarung besteht also beispielsweise die Mitgliedschaft des Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. im nationalen FCI-Mitgliedsverein, dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), und damit in der FCI, fort. Dies gilt auch für die Zeit nach dem 10.05.2018 und jede Spekulation über eine Beendigung dieser Mitgliedschaft, mit all den damit verbundenen Konsequenzen (z.B. für die Zuchtbuchführung des SV), entbehrt jeglicher Grundlage.
Wir hoffen, damit zur Klärung eventuell bestehender Fragen beigetragen zu haben.
Der WUSV Vorstand