Ein junger Mann aus Somalia darf in Deutschland einen Asylantrag stellen, obwohl er in seiner Heimat an einem brutalen Piratenüberfall beteiligt gewesen war. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover am Freitag entschieden und damit einem Eilantrag des Rechtsanwalt des jungen Mannes stattgegeben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte zuvor den Asylantrag des Piraten abgelehnt.
Ahmed M., der inzwischen in Hannover lebt, war bei seiner Einreise nach Deutschland im Jahr 2015 festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt worden. Die Behörden warfen ihm unter anderem Geiselnahme und Erpressung vor. Seine Fingerabdrücke waren im Zuge der polizeilichen Ermittlungen auf dem Chemikalientanker „Marida Marguerite“ sichergestellt worden. Das Schiff war im Mai 2010 von somalischen Piraten entführt und mehrere Monate festgehalten worden. Die Fingerabdrücke von Ahmed M. fanden sich nach Angaben des hannoverschen Verwaltungsgerichts auch an einem Notizbuch, das an Bord des Tankers entdeckt worden war. Darin enthalten war eine Liste mit Namen und Geldbeträgen. Die Ermittler konnten zudem nachweisen, dass Ahmed M. während des Überfalls Besatzungsmitglieder des Tankers misshandelt und gefoltert hatte.
Zu jung für Schuldfähigkeit
Während der Untersuchungshaft in Deutschland ordneten die Behörden im Fall M. ein sogenanntes Altersfeststellungsgutachten an. Die Experten kamen zu dem Schluss, dass der junge Mann am Tag des Gutachtens im Juni 2015 mindestens 17,3 Jahre alt war. Das bedeutete gleichzeitig, dass er zum Zeitpunkt des Piratenüberfalls auf den Tanker noch keine 14 Jahre alt war. Damit gilt er für die Tat als schuldunfähig. Das Amtsgericht hob daraufhin den Haftbefehl gegen Ahmed M. auf und ordnete seine Freilassung aus dem Gefängnis an. Der junge Mann stellte beim Bamf seinen Antrag auf Asyl.
Bamf lehnte Asylantrag ab
Im Mai 2018 hatte das Bundesamt den Asylantrag des Somali abgelehnt und ihn aufgefordert, die Bundesrepublik innerhalb einer Woche zu verlassen. der Antragsteller hätte ein Kapitalverbrechen begangen. Er hätte zudem gegen Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen. Ein Verbot einer Abschiebung nach Somalia hätte nicht vorgelegen. So begründete das Bamf seine Entscheidung.
Das Verwaltungsgericht Hannover beurteilte den Fall jetzt anders. Die Vierte Kammer zitiert in ihrer Begründung Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Demnach sei eine individuelle Verantwortlichkeit für den Piratenangriff wegen der Strafunmündigkeit des Antragstellers nicht gegeben.
Von Tobias Morchner
Das muss der mündige Bürger verstehen. Kopf schüttel !
Daß in Afrika die Kinder zu Soldaten rekrutiert werden, ist ja allen bekannt. Aber die vorliegenden Delikte von einem 14 järigen verübt zu wissen, ist demnach unmenschlich. Daß das Horn von Afrika keine anderen, lebenswerten Alternativen für die Einheimischen bietet, ist dja schon dadurch bekannt, daß die Bundeswehr in Somalia einen Einsatzort hat(te). Da gibt es noch reichlich Diskussions - und Handlungsbedarf.
Solche Urteile sind ein gefundenes fressen für die AFD. Offensichtlich sind die Gerichte in Niedersachsen derart links-grün verseucht, dass der gesunde Menschen verstand ausgeschaltet ist. Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn viele Bürger sich von unserem Staat und deren Institutionen, zum Beispiel den Gerichten, voller Abscheu abwenden.