Asylgesuche an den Grenzen Bayern ist nicht Spitzenreiter
Stand: 06.07.2018 19:16 Uhr
Die im Asylstreit beschlossenen "Transitverfahren" sollen nur an der Grenze zu Österreich angewendet werden. Dabei reist die Mehrzahl der Asylsuchenden offenbar gar nicht über die Grenze zu Bayern ein.
Von Kristin Becker, SWR
Seit 2015 wird in Bayern die Grenze zu Österreich wieder kontrolliert - zumindest stellenweise. Wer keine gültigen Einreisedokumente besitzt, wird zurückgewiesen. Asylsuchende konnten bislang aber nicht ohne Weiteres weggeschickt werden. Dennoch sind an dieser Grenze im vergangenen Jahr verhältnismäßig wenige Menschen registriert worden, die ein Asylgesuch stellen wollten.
Die meisten Asylsuchenden, die 2017 von der Bundespolizei und anderen Kontrollbehörden aufgegriffen wurden, wurden an Flughäfen sowie im Grenzgebiet zur Schweiz festgestellt.
Das zeigt eine Antwort des Bundesministeriums des Inneren auf eine Kleine Anfrage der Linken , die die Zahlen für 2017 enthält. Demnach gab es an den deutschen Grenzen beziehungsweise bei "Kontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs" insgesamt 15.414 Menschen, die um Asyl baten.
3269 davon reisten über deutsche Flughäfen ein, 3241 über die Schweiz. 1740 Asylgesuche wurden an der Grenze zu Österreich festgestellt, 1453 im Grenzgebiet zu Frankreich. Dementsprechend wurden die meisten Grenzübertritte von Asylsuchenden nicht in Bayern, sondern in Baden-Württemberg festgestellt.
"Vollkontrollen" für Einreisen aus Nicht-Schengen-Ländern
Allerdings ist der größte Teil von Flüchtlingen offenbar unbemerkt über die Grenzen gekommen, denn die Anzahl der Asylanträge, die 2017 in Deutschland gestellt wurden, liegt laut BAMF bei 198.317. Das heißt, dass die meisten Flüchtlinge nicht von der Bundespolizei oder anderen Kontrollbehörden an den Grenzen erfasst wurden.
Die einzigen Einreisen, die derzeit quasi lückenlos überwacht werden können, sind die Einreisen, die per Flugzeug oder Schiff aus Nicht-Schengen-Ländern erfolgen. In diesen Fällen prüfen Bundes- oder Landespolizei die Dokumente aller Ankommenden, führen also sogenannte Vollkontrollen durch.
2017 haben nach Angaben der Bundespolizei 11.220 Personen versucht, an deutschen Flughäfen unerlaubt einzureisen. Das bedeutet, dass sie keine gültigen Papiere, Visa oder Einreisedokumente besaßen, um nach Deutschland zu kommen.
Einreisen per Flugzeug aus Nicht-Schengen-Ländern können derzeit quasi lückenlos überwacht werden.
"Flughafenverfahren" vor allem in Frankfurt
Für Asylsuchende, die keine Papiere haben oder aus sicheren Herkunftsländern einreisen, gilt das Flughafenverfahren. Dieses gibt es derzeit allerdings nur an fünf Flughäfen - und zwar in Düsseldorf, Hamburg, Berlin, München und Frankfurt.
2017 durchliefen 444 Personen das Flughafenverfahren, und zwar überwiegend in Frankfurt. Nur 127 dieser Verfahren wurden tatsächlich abgeschlossen, davon wurden die meisten Fälle abgelehnt.
Allerdings wurden mehr als die Hälfte der Flughafenverfahren, nämlich 264, gleich weitergeleitet, weil die Fälle zu kompliziert waren, um sie in den vorgeschriebenen zwei Tagen zu bearbeiten. Das heißt, dass die Asylsuchenden nicht am Flughafen bleiben mussten, sondern in eine Erstaufnahme gebracht wurden, um ein normales Asylverfahren zu durchlaufen.