Kanzlerin Merkel gibt eine Statement ab nach der Einigung im Asylstreit mit der CSU.  | Bildquelle: CLEMENS BILAN/EPA-EFE/REX/Shutte

Asylstreit beigelegt So sieht die Einigung aus

Stand: 03.07.2018 08:21 Uhr

Kanzlerin Merkel spricht von einem "wirklich guten Kompromiss", Innenminister Seehofer sagt, die Übereinkunft "entspreche seinen Vorstellungen". Lesen Sie hier, was die Vereinbarung beinhaltet.

CDU und CSU wollen künftig Asylbewerber in bestimmten Fällen bereits an der deutschen Grenze zurückweisen lassen. Die Spitzen der beiden Unionsparteien vereinbarten bei ihrem Krisentreffen in Berlin ein "neues Grenzregime" an der Grenze zu Österreich, das jene Asylbewerber an der Einreise hindern soll, für deren Asylverfahren ein anderes EU-Land zuständig ist, hieß es in einer Erklärung. 

Die Einigung sieht zwei Szenarien vor: Die Einrichtung von "Transitzentren" in Deutschland, aus denen heraus registrierte Asylbewerber nach kurzem Aufenthalt in die zuständigen EU-Länder abgeschoben werden sollen, und - als zweite Option - die direkte Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze. Ausschlaggebend soll dabei sein, ob die jeweiligen EU-Länder Verwaltungsvereinbarungen mit Deutschland schließen, in denen die Rückführungen einvernehmlich geregelt werden.

Falls es solche Abkommen gibt, "wollen wir nicht unabgestimmt handeln", heißt es in dem Beschluss der Unionsparteien. Dann sollen die Migranten der Vereinbarung folgend in jenes Land zurückgebracht werden, in dem sie registriert wurden und das damit nach EU-Regeln für as Asylverfahren zuständig ist. Direkt an der Grenze sollen jene Asylbewerber abgewiesen werden, die aus EU-Staaten einreisen, die sich den angestrebten Verwaltungsabkommen "verweigern", heißt es in dem Beschluss. Dafür solle noch eine Vereinbarung mit Österreich getroffen werden.

Die Vereinbarung im Wortlaut

Wir vereinbaren zur besseren Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Sekundärmigration:

  • 1. Wir vereinbaren an der deutsch-österreichischen Grenze ein neues Grenzregime, das sicherstellt, dass wir Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise hindern.

  • 2. Wir richten dafür Transitzentren ein, aus denen die Asylbewerber direkt in die zuständigen Länder zurückgewiesen werden (Zurückweisung auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise). Dafür wollen wir nicht unabgestimmt handeln, sondern mit den betroffenen Ländern Verwaltungsabkommen abschließen oder das Benehmen herstellen.

  • 3. In den Fällen, in denen sich Länder Verwaltungsabkommen über die direkte Zurückweisung verweigern, findet die Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Republik Österreich statt.  

Unionsstreit: CSU und CDU einigen sich
tagesthemen 23:15 Uhr , 02.07.2018, Tom Schneider, ARD Berlin

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Über dieses Thema berichteten die tagesthemen am 02. Juli 2018 um 23:15 Uhr.

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