Seehofer zu Flüchtlingen Einreise trotz Verbots?
Stand: 18.06.2018 16:21 Uhr
Bundesinnenminister Seehofer will Asylbewerber mit Einreiseverbot ab sofort abweisen lassen. Allerdings geschieht dies bereits in Tausenden Fällen. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Von Patrick Gensing, ARD-faktenfinder
Bundesinnenminister Horst Seehofer will bestimmte Flüchtlinge ab dem 1. Juli zurückweisen, wenn die europäischen Verhandlungen keinen Erfolg haben. Schon jetzt sollen aber jene Flüchtlinge abgewiesen werden können, bei denen bereits ein Wiedereinreiseverbot vorliegt, sagte der CSU-Politiker in München. Es sei "skandalös" und niemandem zu erklären, dass dies nicht schon vor Jahren geändert worden sei.
Seehofer will bei EU-Nichteinigung Flüchtlinge zurückweisen
tagesschau 15:00 Uhr, 18.06.2018, Vera Cornette, BR
Allerdings werden bereits jetzt Personen mit Einreiseverbot abgewiesen. Dies zeigt schon ein Blick in die Pressemitteilungen der Polizei. Zudem werden auch immer wieder Einreiseverbote verhängt. Aus einer Polizeiinspektion in Bayern hieß es, es sei seit Jahren Praxis, Menschen mit Einreiseverbot abzuweisen.
Tausende Zurückweisungen
Offizielle Zahlen belegen dies: In einer Antwort der Bundesregierung hieß es beispielsweise, allein im ersten Halbjahr 2017 seien 62 Zurückweisungen auf dem Seeweg sowie 3525 Zurückweisungen auf dem Landweg vollzogen worden, die meisten davon an der Grenze zu Österreich. Dazu kamen demnach 2340 Zurückweisungen auf dem Luftweg.
Insgesamt gab es in den ersten sechs Monaten des Jahres also 5874 Zurückweisungen - aus unterschiedlichen Gründen, beispielsweise wegen fehlender oder gefälschter Papiere.
Einreise trotz Einreiseverbots
Laut der Antwort der Regierung gab es im ersten Halbjahr 2017 lediglich 27 Fälle, bei denen Personen wegen eines bestehenden Einreiseverbots abgewiesen wurden.
Die Bundespolizei zählte nach eigenen Angaben seit Januar 2017 zudem monatlich im Schnitt rund 100 Fälle von verbotener Wiedereinreise zuvor abgeschobener Migranten. Die Betroffenen hatten demnach aufgrund einer bereits erfolgten Abschiebung ein Wiedereinreiseverbot gehabt, konnten an der Grenze aber nicht abgewiesen werden, weil sie einen Asylantrag stellten.
Die Bundespolizei teilte mit: "Das Einreise- und Aufenthaltsverbot stellt kein Hindernis für das Stellen eines Schutzgesuchs dar." Dabei wurde statistisch nicht erfasst, bei wie vielen dieser Personen bereits ein Asylverfahren nach den sogenannten EU-Dublin-Regeln lief.
Einigung wahrscheinlich
Die generelle Zurückweisung von Menschen mit Einreiseverbot hält Kanzlerin Angela Merkel für rechtlich möglich. Bei ihnen habe es bereits Einvernehmen mit einem anderen Staat bei der Rücküberstellung gegeben, sagte sie. Seehofer erklärte in München, dass er eine Zurückweisung dieser Gruppe bereits in den kommenden Tagen anordnen wolle.