Kommentar

Gesetz zu Lohngerechtigkeit Jetzt sind die Frauen gefragt

Stand: 11.01.2017 19:30 Uhr

Längst überfällig ist das Gesetz zur Lohngerechtigkeit. Jetzt aber kommt es auf die Frauen an - und auf die Chefs. Ein Gesetz allein, kann die Lohnlücke nicht schließen.

Ein Kommentar von Julia Barth, ARD-Hauptstadtstudio

Wenn Sie Lust auf ein kleines Experiment haben, dann fragen Sie in den USA mal jemanden, was er verdient. Ich bin sicher, in neun von zehn Fällen bekommen Sie eine Antwort. Machen Sie das gleiche in Deutschland, gucken Sie in mindestens ebenso vielen Fällen in entrüstete Gesichter und ernten: Schweigen.

Ein längst überfälliges Gesetz

Dass das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit dieses Tabu zumindest anbricht, mag vielen nicht gefallen. Es ist aber ein wichtiger, längst überfälliger Schritt. Denn der Grund dafür, dass Frauen in Deutschland immer noch deutlich weniger verdienen als Männer, hat auch damit zu tun, dass sie in etlichen Jobs und auf vielen Positionen keine Vergleichsgröße haben, an der sie den Wert ihrer Arbeit messen können.

Die mangelnde Transparenz bei Gehältern in der deutschen Wirtschaft gibt den Unternehmen nämlich erst die Chance dazu, diejenigen, die bei Gehaltsverhandlungen vielleicht nicht ganz so großkotzig auftreten wie andere, klein zu halten und günstig abzuspeisen. Das zumindest kann sich ändern, wenn das Gesetz erst mal in Kraft ist.

Damit es aber tatsächlich die gewünschte Wirkung hat, sind jetzt die Frauen gefragt - ihr Recht tatsächlich in Anspruch zu nehmen, sich auf die Hinterbeine zu stellen und sich für eine gerechtere Bezahlung einzusetzen. Und auch die Gesellschaft als Ganzes ist in der Pflicht - in der Pflicht auch praktisch umzudenken.

Kein Automatismus für Lohnangleichung

Der Weg dorthin bleibt - Gesetz hin oder her - mühsam. Denn erstens profitieren längst nicht alle Beschäftigten von den Transparenzregeln, sondern nur die in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern. Zweitens bekommt eine Frau ja noch längst nicht automatisch mehr Geld, nur weil sie weiß, dass sie ungerecht bezahlt wird. Und drittens sieht das Gesetz keine Sanktionen vor, wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

Im Zweifel bleibt es also folgenlos, wenn eine Firma gar nicht daran denkt, Maßnahmen zu ergreifen, etwas gegen ungerechte Bezahlung im Unternehmen zu tun. Frauenministerin Manuela Schwesig setzt stattdessen - ähnlich wie schon bei weiten Teilen der Frauenquote - auf den öffentlichen Druck. Und darauf, dass die Tarifpartner das unter sich regeln.

Gesetz allein kann Lohnlücke nicht schließen

Solange sich jedoch in den Köpfen nichts ändert, solange Chefs kein schlechtes Gewissen haben, Frauen per se weniger zu bezahlen, solange Frauen so bescheiden oder genügsam sind, das hin zu nehmen und solange typische Frauenberufe auf dem Gehaltszettel weniger wert sind als die Berufe, die überwiegend Männer ausüben - solange wird die Lohnlücke bleiben. Dieses Gesetz allein kann sie auf jeden Fall nicht schließen.

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Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 11. Januar 2017 um 20:00 Uhr.

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