Bundesamt für Verfassungsschutz | Bildquelle: dpa

Regeln für Nachrichtendienst Darf der Verfassungsschutz die AfD beobachten?

Stand: 26.02.2018 14:27 Uhr

Sollen Teile der AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Das fordern verschiedene Politiker. Doch wen darf der Geheimdienst eigentlich beobachten oder sogar überwachen?

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Patrick Gensing, tagesschau.de

Von Patrick Gensing, tagesschau.de

Der Verfassungsschutz ist der deutsche Inlandsnachrichtendienst. Seine Aufgabe besteht darin, "Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" in der Bundesrepublik zu überwachen. Was genau solche Bestrebungen sind, ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) schreibt dazu:

Nach allgemeinem Sprachgebrauch sind Bestrebungen alle auf ein Ziel gerichtete Aktivitäten. Extremistische Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind demzufolge Aktivitäten mit der Zielrichtung, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Die Gesinnung politisch Andersdenkender, die sich darin äußern kann, dass z. B. jemand mit Begeisterung kommunistische Literatur liest oder die Bundesregierung kritisiert, berührt den Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbehörden nicht.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht dem Bundesinnenministerium, Präsident ist seit 2012 Hans-Georg Maaßen. Dazu gibt es in den Ländern noch Landesämter oder Abteilungen der jeweiligen Innenministerien, die die Aufgaben des Verfassungsschutzes übernehmen.

Hans-Georg Maaßen

Seit 2012 Chef des BfV: Hans-Georg Maaßen

Der Nachrichtendienst verfügt über keinerlei polizeiliche Befugnisse. Seine Aufgaben und Befugnisse werden im Bundesverfassungsschutzgesetz geregelt. Neben den Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung soll der Verfassungsschutz unter anderem "sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten" für eine "fremde Macht" beobachten. Zudem wirkt der Nachrichtendienst an der Sicherheitsüberprüfung von Personen mit.

Der Unterschied zwischen beobachten und überwachen

Die meisten Informationen sammelt der Verfassungsschutz aus offen zugänglichen Quellen. Das heißt: Seine Mitarbeiter lesen Publikationen und Programme von Parteien oder werten Reden und Interviews aus. Durch offenes Material allein entstehe allerdings nicht immer ein vollständiges Bild, schreibt das BfV auf seiner Homepage:

Gegenüber konspirativen Methoden versagen diese schlichten Mittel der Nachrichtengewinnung: Spione veröffentlichen keine Programme und verteilen keine Flugblätter, nicht alle Terroristen verfassen nach der Tat Selbstbezichtigungs­schreiben, und schon gar nicht nennen sie ihre wahren Namen. Um auch getarnte oder geheimgehaltene Aktivitäten beobachten zu können, gestattet das Gesetz dem Verfassungsschutz den Gebrauch "nachrichtendienstlicher Mittel" zur Informationsgewinnung.

Dies umfasst Methoden der geheimen, verdeckten Nachrichtenbeschaffung wie Observation, Einsatz von Vertrauensleuten (bekannt als V-Leute, bezahlte Informanten aus der jeweiligen Partei oder Szene) sowie Bild- und Tonaufzeichnungen.

Solche nachrichtendienstlichen Mittel dürfen aber nur dann eingesetzt werden, wenn alle anderen Mittel erschöpft sind. Insbesondere die Überwachung und der Einsatz von V-Leuten sind zudem umstritten. Die Verwertbarkeit der gewonnenen Informationen ist außerdem oft auf die interne Auswertung begrenzt. Denn veröffentlicht der Verfassungsschutz Erkenntnisse, die er von einem V-Mann erhalten hat, könnten Rückschlüsse auf die verdeckte Quelle möglich sein. Daher wird in entsprechenden Antworten auf Anfragen oft darauf verwiesen, dass eine Auskunft angeblich nicht möglich sei.

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BfV sieht keine Steuerung durch Rechtsextremisten

Zuletzt war es Bundesjustizminister Heiko Maas, der sagte, er sehe Teile der AfD "auf dem Weg, ein Fall für den Verfassungsschutz zu werden". Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Mitte Februar erklärt, man sehe derzeit "keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein rechtsextremistisches Bestreben" in der AfD. "Eine Einflussnahme oder gar Steuerung durch Rechtsextremisten ist derzeit nicht erkennbar". Auch stehen nach Angaben der Pressestelle keine Einzelpersonen aus den Reihen der Partei unter Beobachtung.

Anders war es beispielsweise in Bayern, wo der ehemalige Landesvorsitzende der AfD beobachtet wurde. Als Petr Bystron in den Bundestag gewählt wurde, wurde dessen Überwachung allerdings offiziell beendet. In Niedersachsen werden einzelne Mitglieder beobachtet, soweit sie in rechtsextremistischen Organisationen tätig sind. Die genaue Anzahl könne nicht genannt werden, da Mitgliederlisten der AfD, die kein Beobachtungsobjekt als Ganzes ist, nicht bekannt seien, teilte das Innenministerium in Hannover auf epd-Anfrage mit.

"Völkisch-nationale Flügel immer dominanter"

Der Politikwissenschaftler Steffen Kailitz plädiert dafür, die AfD in einigen Bundesländern durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Dies sei "gerechtfertigt und notwendig vor allem im Falle der ostdeutschen Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen", sagte er dem epd. In diesen Ländern werde der "völkisch-nationale Flügel immer dominanter". Dieser rechtsradikale Teil der AfD habe auch innerhalb der Gesamtpartei eine "immer größere Kraft", sagte der Forscher am Dresdner Hannah-Arendt-Institut.

Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke

AfD-Rechtsaußen Höcke hat nicht nur in Thüringen großen Einfluss in der Partei.

Thüringens Verfassungsschutz-Chef Kramer

Thüringens Verfassungsschutz-Chef Kramer erklärte, warum die AfD nicht beobachtet wird.

Bereits Anfang 2017 war über eine Beobachtung in Thüringen diskutiert worden, damals nach einer Rede von AfD-Funktionär Björn Höcke. Stephan Kramer, Chef des Verfassungsschutzes in Thüringen, hatte damals auf Anfrage von tagesschau.de mitgeteilt, man analysiere diese Rede und prüfe, ob sich daraus eine neue Sachlage ergebe. Da sich aber der Bundesvorstand der AfD schnell distanziert habe und Höcke selbst die Interpretation in Frage stelle, sei "die Sache nicht so einfach, wie sie aussieht", so Kramer.

Das heißt: So lange sich die AfD-Spitze von rechtsextremen Äußerungen von Funktionären der Partei distanziert und Ausschlussverfahren gegen einzelne Mitglieder ankündigt, kann sie sich vor einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz schützen. Eine Überwachung durch geheimdienstliche Mittel - so wie bei der NPD - steht ohnehin nicht zur Debatte.

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