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Autor Thema: Bewilligungsbescheid wird erst weiter bearbeitet wenn....  (Gelesen 679 mal)

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Offline planlos2016

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.....mein Mann den schriftlichen Nachweis über die Kündigung einer Garage einreicht. Ist das legitim?

Bin gerade etwas verzweifelt, der Bewilligungsbescheid für unsere BG wird angeblich erst weiterbearbeitet, wenn mein Mann halt die schriftliche Kündigung der Garage einricht. Anspruch haben wir seit 01.02.. Die Bewilligung für die Miete ist durch und wird übernommen. Nur das andere Geld kommt nicht. Wir stehen ohne etwas da, ich kann keine Rechnungen zahlen, geschweige denn Lebensmittel.
Blöderweise ist mein Mann der Sachbearbeiterin gegenüber sehr unverschämt geworden. Ich saß fassungslos daneben und hätte nur noch :wand: machen können. Bremsen konnte ich ihn nicht, allerdings habe ich mich in dem Moment klar von ihm distanziert. Wir waren dort und wollten einen Vorschuß haben (oder wie immer man das nennt). Mein Mann ist dann gegangen, ich war dann alleine mit ihr. Sie konnte mir anhand unserer Akte genau sagen wie viel wir bekommen werden, sie verweigert aber eine Bewilligung bis diese Kündigung da ist. Mein Mann meint  das wäre nicht nötig.
Am liebsten würde ich diese Bedarfsgemeinschaft auflösen und das Trennungsjahr einreichen, die Ehe ist eh am Ende. Das bringt mir heute aber auch keine Mahlzeit auf den Tisch.
Was kann ich denn jetzt machen?




Offline Unwissender

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Re: Bewilligungsbescheid wird erst weiter bearbeitet wenn....
« Antwort #1 am: 03. März 2016, 09:50:34 »
Laut § 17 SGB muss das JC eine Leistung vorläufig bewilligen und darf nicht einfach die leistung einstellen bzw. nicht zahlen!

Mit was für einer Begründung will das JC die Bescheinigung haben? Was geht denen die Kündigung einer Garage an? Richtig! Gar nix! oder bezahlt das JC die Miete für die Garage? Wenn ja, dann könnte ich mir das vorstellen um danach die Leistung um diesen Betrag zu kürzen!

Was ist das für eine SB? Die Vermittlerin? Die hat damit gar nix tun! Das die Unterkunftskosten separat übernommen werden (liegt dazu ein separater Bescheid vor?) habe ich noch nie gehört! Entweder wird die Leistung komplett übernommen oder gar nicht!

Im Notfall per Eilantrag an das zuständige Sozialgericht wenden, den Fall kurz schildern und beantragen, das JC zunächst zur vorläufigen Zahlung zu verurteilen! Im Zuge dessen wird das SG meiner Meinung nach auch vom JC wissen wollen, wieso die Leistung wegen so einer Lapalie nicht bewilligt bzw. eingestellt wurde. Und das JC wird damit sicherlich nicht durchkommen ..
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Offline MagnaCharta

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Re: Bewilligungsbescheid wird erst weiter bearbeitet wenn....
« Antwort #2 am: 03. März 2016, 10:00:22 »
Der Bescheid (anonymisiert, eingescannt oder abfotografiert) vom Jobcenter, in der es die Kündigung der Garage verlangt, wäre mal hier äußerst hilfreich.

Offline MagnaCharta

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Re: Bewilligungsbescheid wird erst weiter bearbeitet wenn....
« Antwort #3 am: 04. März 2016, 20:27:43 »
Also ich vermisse nach wie vor das Schreiben (zur Mitwirkung?), in dem das Jobcenter diese Kündigung verlangt. Gibt es ein solches Schreiben oder erfolgte die Mitteilung dazu rein mündlich bei besagtem Termin? 
« Letzte Änderung: 04. März 2016, 20:43:29 von MagnaCharta »