.....mein Mann den schriftlichen Nachweis über die Kündigung einer Garage einreicht. Ist das legitim?
Bin gerade etwas verzweifelt, der Bewilligungsbescheid für unsere BG wird angeblich erst weiterbearbeitet, wenn mein Mann halt die schriftliche Kündigung der Garage einricht. Anspruch haben wir seit 01.02.. Die Bewilligung für die Miete ist durch und wird übernommen. Nur das andere Geld kommt nicht. Wir stehen ohne etwas da, ich kann keine Rechnungen zahlen, geschweige denn Lebensmittel.
Blöderweise ist mein Mann der Sachbearbeiterin gegenüber sehr unverschämt geworden. Ich saß fassungslos daneben und hätte nur noch

machen können. Bremsen konnte ich ihn nicht, allerdings habe ich mich in dem Moment klar von ihm distanziert. Wir waren dort und wollten einen Vorschuß haben (oder wie immer man das nennt). Mein Mann ist dann gegangen, ich war dann alleine mit ihr. Sie konnte mir anhand unserer Akte genau sagen wie viel wir bekommen werden, sie verweigert aber eine Bewilligung bis diese Kündigung da ist. Mein Mann meint das wäre nicht nötig.
Am liebsten würde ich diese Bedarfsgemeinschaft auflösen und das Trennungsjahr einreichen, die Ehe ist eh am Ende. Das bringt mir heute aber auch keine Mahlzeit auf den Tisch.
Was kann ich denn jetzt machen?