Japan bestätigt Auslieferungsantrag gegen flüchtigen Paul Watson

Gegen den aus Deutschland geflohenen Tierschützer Paul Watson lag ein Auslieferungsersuchen Japans vor.
Gegen den aus Deutschland geflohenen Tierschützer Paul Watson lag ein Auslieferungsersuchen Japans vor. Am Donnerstag vergangener Woche habe die japanische Botschaft in Berlin dem Auswärtigen Amt Dokumente übergeben, "mit denen die japanische Küstenwache bei den deutschen Justizbehörden eine vorläufige Festnahme von Paul Watson mit dem Ziel einer Auslieferung nach Japan beantragt", teilte die Botschaft am Freitag auf Anfrage mit. Ein weiteres Auslieferungsgesuch Costa Ricas sei "eine Angelegenheit, die ausschließlich Deutschland und Costa Rica betrifft".

Watsons Flucht aus Deutschland war am Mittwoch bekannt geworden. Über den derzeitigen Aufenthaltsort des 61-jährigen Kanadiers ist nichts bekannt. Nach Angaben seiner Walschutzorganisation Sea Shepherd fürchtete der Tierschützer im Zusammenhang mit seiner geplanten Abschiebung nach Costa Rica auch einen Auslieferungsantrag Japans.

Einsätze gegen Japans Walfangflotte sind ein Schwerpunkt der Aktivitäten von Sea Shepherd. Costa Rica wirft Watson Behinderung der Schifffahrt vor. Dabei geht es um eine Aktion aus dem Jahr 2002, als Watsons Organisation vor der Küste Guatemalas einen Film über die Jagd auf Haie drehte.

Mitte Mai wurde Watson mit internationalem Haftbefehl am Frankfurter Flughafen festgenommen. Das Frankfurter Oberlandesgericht setzte die gegen ihn verhängte Haft aber gegen eine Kaution von 250.000 Euro und strenge Auflagen außer Kraft. Er durfte Deutschland nicht verlassen und musste sich regelmäßig bei der Polizei melden.


27.07.12 / AFP
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