Watson war Mitte Mai wegen eines von Costa Rica ausgestellten internationalen Haftbefehls am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Das Frankfurter Oberlandesgericht hatte die gegen ihn verhängte Haft aber gegen eine Kaution von 250000 Euro und strenge Auflagen außer Kraft gesetzt. Der 61-jährige Kanadier durfte Deutschland nicht verlassen und musste sich regelmäßig bei der Polizei melden. In der vergangenen Woche wurde dann Watsons Flucht aus Deutschland bekannt. Über seinen derzeitigen Aufenthaltsort ist nichts bekannt. Seinen Unterstützern teilte Watson mit, er befinde sich an einem "sicheren Ort" und "weit weg von den intriganten Ländern".
Nach Angaben der im US-Staat Washington ansässigen Walschutzorganisation floh Watson, weil er im Zusammenhang mit seiner geplanten Abschiebung nach Costa Rica auch einen Auslieferungsantrag Japans fürchtete. Dass ein solcher Antrag tatsächlich vorlag, bestätigte die japanische Botschaft in Berlin gestern. Man habe in der vergangenen Woche dem Auswärtigen Amt Dokumente übergeben, "mit denen die japanische Küstenwache bei den deutschen Justizbehörden eine vorläufige Festnahme von Paul Watson mit dem Ziel einer Auslieferung nach Japan beantragt".
Watson warf Japan in seiner Erklärung vor, es gehe dem Land nicht um "Gerechtigkeit", sondern um "Rache". Falls er nach Japan ausgeliefert werde, werde er "nie wieder freigelassen". Einsätze gegen Japans Walfangflotte sind ein Schwerpunkt der Aktivitäten von Sea Shepherd. Costa Rica wirft Watson Behinderung der Schifffahrt vor. Dabei geht es um eine Aktion aus dem Jahr 2002, als Watsons Organisation vor der Küste Guatemalas einen Dokumentarfilm über die brutale Jagd auf Haie drehte.
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