Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt

Walschützer Watson auf der Flucht

Sea-Shepard-Gründer Paul Watson ist seinen Meldeauflagen nicht nachgekommen. Deshalb ist der Umweltaktivist laut eines Gerichtsurteils nun wieder offiziell flüchtig.

Der flüchtige Paul Watson neben dem Sea-Shepherd-Logo.   Bild:  dapd

FRANKFURT/M. afp/dapd | Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Auslieferungshaftbefehl gegen den Gründer der Umweltorganisation Sea Shepherd Paul Watson wieder in Kraft gesetzt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, war Watson seit Sonntag seinen Meldeauflagen nicht mehr nachgekommen und befindet sich damit auf der Flucht.

Watson habe das „in ihn gesetzte Vertrauen nicht gerechtfertigt“, deshalb sei der Haftbefehl wieder in Vollzug zu setzen. Der 61-jährige Kanadier war im Mai am Frankfurter Flughafen wegen eines internationalen Haftbefehls festgenommen worden.

Gegen eine Sicherheitsleistung von 250.000 Euro und der Auflage, Deutschland nicht zu verlassen, war er wenige Tage später wieder auf freien Fuß gekommen. Über eine Auslieferung Watsons nach Costa Rica ist vom Gericht noch nicht entschieden worden; das lateinamerikanische Land wirft dem Tierschützer Behinderung der Schifffahrt vor.

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