Frankfurt/Main - Er hat seine Meldeauflagen verletzt, nun hat das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main reagiert: Weil der militante Tierschützer Paul Watson Deutschland unerlaubt verlassen hat, setzte das Gericht den Auslieferungshaftbefehl gegen ihn wieder in Kraft. Mit seiner Flucht habe der Gründer der Umweltorganisation Sea Shepherd gezeigt, "dass das in ihn gesetzte Vertrauen nicht gerechtfertigt war", teilte das OLG mit. Watsons Bevollmächtigter habe mitgeteilt, dass sein Mandant Deutschland mit unbestimmtem Ziel verlassen habe.
Der 61-Jährige wurde Mitte Mai am Frankfurter Flughafen wegen eines internationalen Haftbefehls festgenommen. Gegen eine Kaution von 250.000 Euro und der Auflage, Deutschland nicht zu verlassen, kam er wenige Tage später wieder auf freien Fuß.
Nun könnte Watson nach Costa Rica ausgeliefert werden. Das lateinamerikanische Land wirft ihm einen gefährlichen Eingriff in den Schiffsverkehr vor. Hintergrund ist ein Vorfall aus dem Jahr 2002: Dabei soll Watson, der die kanadische und die amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt, die Crew eines Schiffes aus Costa Rica bedroht und mit einer Wasserkanone angegriffen haben. Sea Shepherd hat diesen Vorwurf zurückgewiesen.
aar/AFP/dapd/dpa
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