25.07.2012 - Pressemitteilung
Mit Beschluss vom 24.7.2012 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) den Auslieferungshaftbefehl gegen den Tierschutzaktivisten Paul Watson wieder in Vollzug gesetzt und die Verschonung aufgehoben.
Watson war aufgrund eines Haftbefehls Costa Ricas, in dem ihm ein gefährlicher Eingriff in den Schiffsverkehr vorgeworfen wird, bei der Einreise nach Deutschland am 13.5.2012 festgenommen worden. Mit Beschluss vom 18.5.2012 ordnete das OLG Auslieferungshaft gegen ihn an, die jedoch gegen Leistung einer Sicherheit von 250.000,- außer Vollzug gesetzt wurde (vgl. Presseinformation vom 18.5.2012). Mit Beschluss vom 4.7.2012 hatte das OLG sodann entschieden, dass die Auslieferungshaft unter Aufrechterhaltung der Verschonungsbeschlüsse fortdauere.
Seit dem 22.7.2012 ist Watson, der sich nach dem Beschluss vom 18.5.2012 auf freiem Fuß befand, seiner Meldeauflage nicht mehr nachgekommen. Sein Bevollmächtigter teilte jetzt mit, dass ihn sein Mandant telefonisch davon unterrichtet habe, dass er Deutschland mit unbestimmtem Ziel verlassen habe.
Da Watson durch seine Flucht gezeigt hat, dass das in ihn gesetzte Vertrauen nicht gerechtfertigt war, war der Auslieferungshaftbefehl wieder in Vollzug zu setzen.
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.7.2012, Aktenzeichen 2 Ausl A 106/12
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