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    Regierung hält nichts von Ausweitung der DNA-Analyse

    Unions-Antrag abgelehnt

    15.01.2004, 19:12

    Die Koalition und die FDP haben die von der Union geforderte Ausweitung der DNA-Analyse bei der Verfolgung von Straftätern abgelehnt. „Nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch rechtsstaatlich geboten“, sagte Bundesjustizministerin Zypries im Bundestag.

     
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    Bei der Speicherung der DNA schon bei Bagatelldelikten stelle sich die Frage der Verhältnismäßigkeit, sagte sie. Die DNA-Analyse ist laut Brigitte Zypries eine sehr wichtige und effektive Ermittlungsmaßnahme geworden. Schon jetzt seien 300.000 Personen in einer Gendatei erfasst.

    Ab dem Bereich der mittleren Kriminalität aufwärts könnten Daten gespeichert werden. Mit den verschärften Bestimmungen zum Sexualstrafrecht kämen noch weitere hinzu. Die Gesetzesänderung hatte sich wegen des von der Union angestrebten Vermittlungsverfahrens verzögert und tritt zum 1. April in Kraft.

    Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang Bosbach, begründete den Antrag mit der steigenden Bedrohung durch Terrorismus und Kriminalität. Die DNA-Analyse habe sich nach dem Urteil aller Fachleute bewährt und sei ein verlässliches Mittel, Straftäter zu überführen und Unschuldige zu entlasten.

    Bosbach fordert Streichung von Richtervorbehalt


    Bosbach kritisierte, dass der genetische Fingerabdruck nur bei einer schweren Straftat genommen werden dürfe und auch nur, wenn weitere Straftaten von erheblicher Bedeutung prognostiziert würden.

    Nach Forderung der Union sollten Speichelproben von kriminellen Serientätern genommen werden dürfen, auch wenn noch keine schweren Straftaten vorliegen. Bosbach forderte ferner, den Richtervorbehalt zu streichen.

    Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, wies die Begründung der Union als falsch zurück. Nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung könnten schon heute von jedem Beschuldigten Körperzellen entnommen werden.

    Die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz sagte, die Genanalyse dürfe nicht zur Routineanalyse werden. Wenn die Union den Richtervorbehalt abzuschaffen wolle, sei das eine „beschämende Geringschätzung“ rechtsstaatlicher Institutionen.

    (sueddeutsche.de/dpa)

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